Schießsport

Allgemeines zum Thema Schießsport



Was darf ich , wie komme ich mit der Waffe zum Schießstand: 

Um am Training teilzunehmen darfst du die Waffe aus dem Tresor in ein abgeschlossenes Behältnis, getrennt von der Munition, verbringen und mit der getrennt gelagerten Munition und der verschlossen aufbewahrten Waffe auf direktem Weg zur Trainingsort fahren. Die Definition ist nicht abschliessend aber Wortwörtlich…. Der direkte Weg schliesst den Drive In vom FastFood Restaurant aus . Öffentliche Verkehrsmittel schliessen in Ihren AGBS den Transport von Schusswaffen aus . 

Hier gilt immer den Anschein der Zugriffsbereitschaft zu vermeiden… spricht bei einer Kontrolle muss Augenscheinlich sein das die Waffe nicht schnell schussbereit gemacht werden kann . Vom Schießstand retour das gleiche, ohne Umwege. Zu Hause darf die Waffe zu Reinigungszwecken und Trockenübungen und ähnlichem ausserhalb des Tresors benutzt werden. Aber , bei Nichtgebrauch ist sie wieder zu verschliessen.(Nichtgebrauch kann schon der Weg von dem Reinigungsort zur Tür sein an der es geklingelt hat.

Blöd wenn dann gerade die Behörde vor der Tür steht um eine zu gewährende Kontrolle durchzuführen. 

Erläutert : Die Aufsichtsbehörde hat das Recht unangemeldet Einlass zu erbitten um die Unterbringung von Waffen und Munition zu kontrollieren. 

Hier geht es um den Aufstellst der Tresore und der Munitionaufbewahrung, nicht um das Hobbyzimer/Kinderzimmer oder ähnlich sofern die nichts mit den Waffen zu tun haben

Der spontane Einlass muss nicht in dem Moment gewährt werden, ist man zB gerade dabei das Haus zu verlassen oder kann andere erkennbare Gründe vorweisen. 

Eine Mitwirkungspflicht besteht dennoch, und wer möchte nicht gerne den Anfangsverdacht einer Ungereimtheit vermeiden. 

Im Einzelnen bitte ich die Quelle hier zu entnehmen : https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html


Auch  bestimmte Teile einer Waffe gelten als Solche. So gilt die Faustregel, ist eine Seriennummer drauf gehört es in den Typisierten Waffenschrank.


Aufbewahrungsrichtlinien: 

Aktuelles Waffengesetz: Ab dem 07.Juli 2017 erworbene Waffenschränke müssen die Sicherheitsstufe 0 oder besser 1 nach der Norm EN1143-1 erfüllen. Diese Waffenschränke sind zertifiziert und haben auf der Innenseite der Waffenschranktüre eine Plakette angebracht, die Ihnen diese Eigenschaft garantiert und dokumentiert. Oftmals wird von den lokalen Waffenbehörden ein Foto dieser Plakette und eine Rechnungskopie über den Waffenschrankkauf erbeten. Es kann zu einer Aufbewahrungsschau bei Ihnen zu Hause kommen. Waffenschänke der Stufe A und B haben noch Bestandsschutz und können aktuell weiter genutzt werden, für einen Neuerwerb sind diese Widerstandsgrade nicht mehr zugelassen. Die Stufe A ist hierbei ein einwandiger und die Stufe B ein doppelwandiger Waffensafe.


Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW Az. 20 A 2384/20 wurde Klarheit über die Aufbewahrugsrichtlinien bzgl. der Schlüssel für Waffentresore geschaffen.

Zusammengefasst bedeutet das nun, das der Schlüssel zu einem Waffensafe der gleichen Sicherheitsstufe unterliegt wie die zu verschliessende Waffe selbst.

Eine Waffe in Sage 0 benötigt also eine Schlüsselaufbewahrung im Grade 0… und damit man für diesen Sage nicht wieder ein Safe benötigt muss dieser mittels Zahlencode oder biometrisch gesichert sein. Selbst die Zahlencodeabfolge wurde näher umrissen. So wurde umschrieben : Hier komme der §36 Abs 1 Waffe G zu tragen in dem Umrissen ist das man alle  Mögliche tun muss um ein abhanden kommen der Waffen zu verhindern… so kann ein Zahlencode mit z.B: dem Geburtsdatum des Kindes oder Partners erahnt werden und ist somit nicht zulässig.



Widerstandsgrad    Anzahl Kurzwaffen    Anzahl Langwaffen    Versicherbar

Klasse 0 (unter 200 Kg)    bis zu 5 Stck.    unbegrenzt    bis 40.000,-- Euro privat

Klasse 0 (über 200 Kg)    bis zu 10 Stck.    unbegrenzt    bis 40.000,-- Euro privat

Klasse 1    unbegrenzt    unbegrenzt    bis 65.000,-- Euro privat


Quelle: Waffenschrank.com



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